US-EPA-Memo gibt Hinweise zum Recycling von Lithiumbatterien – von entscheidender Bedeutung für die zukünftige Lieferkette für batterieelektrische Fahrzeuge
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US-EPA-Memo gibt Hinweise zum Recycling von Lithiumbatterien – von entscheidender Bedeutung für die zukünftige Lieferkette für batterieelektrische Fahrzeuge

Jul 15, 2023

Lithium-Ionen-Batterien werden häufig in einer Vielzahl von Anwendungen eingesetzt, von medizinischen Geräten bis hin zu Laptops – und jetzt zunehmend auch in Elektrofahrzeugen (EVs). Da der Markt für private und kommerzielle Elektrofahrzeuge wächst, ist es für US-Hersteller von entscheidender Bedeutung, über eine sichere und zuverlässige Lieferkette für die kritischen Mineralien zu verfügen, die für die Herstellung von Elektrofahrzeugbatterien benötigt werden, darunter Lithium, Kobalt, Nickel und Kupfer. Tatsächlich unterstreicht eine aktuelle Studie die wachsende Nachfrage nach diesen Mineralien – und die Herausforderungen, vor denen die USA stehen, um diese Nachfrage aus geförderten Quellen zu decken.

Um diesen wachsenden Bedarf zu decken, wird das Recycling von Lithium-Ionen-Batterien für Elektrofahrzeuge zur Gewinnung und Wiederverwendung dieser lebenswichtigen Mineralien ein notwendiger Bestandteil einer zuverlässigen heimischen Versorgung sein. Bisher schreiben jedoch keine Bundes- oder Landesgesetze das Recycling von Elektrofahrzeugbatterien vor. Es gab auch keine bundesstaatlichen Leitlinien, die ausdrücklich darlegten, wie die Regulierungsbehörden recycelte Batterien nach geltendem Recht behandeln würden. Um diese Lücke zu schließen, veröffentlichte die Environmental Protection Agency (EPA) am 24. Mai 2023 ein Memo und zugehörige FAQs zum Status von Lithium-Ionen-Batterien gemäß dem Resource Conservation and Recovery Act (RCRA). In diesem Leitfaden betrat die EPA keine neuen Wege, erläuterte jedoch, wie sie die aktuellen Vorschriften für gefährliche Abfälle zur Regulierung von Lithium-Ionen-Batterien auslegt, und kam zu dem Schluss, dass „die meisten Lithium-Ionen-Batterien am Ende ihrer Lebensdauer wahrscheinlich gefährlicher Abfall sind und entsprechend entsorgt werden können.“ den „Universal Waste“-Standards, bis sie eine Zielanlage erreichen. Hier sind fünf Erkenntnisse aus der Aktion der EPA:

Die EPA hat gewisse Leitlinien zum Batterierecycling bereitgestellt, die Interessengruppen sollten jedoch auf dem Laufenden bleiben, was künftige Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene angeht.

Dieser Beitrag hat den Stand des oben angegebenen Veröffentlichungsdatums. Sidley Austin LLP übernimmt keine Verpflichtung, diesen Beitrag zu aktualisieren oder über spätere Entwicklungen zu informieren, die sich auf diesen Beitrag auswirken.

Washington, D.C

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